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   BVerwG, 24.10.1973 - VI C 73.73   

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BVerwG, 24.10.1973 - VI C 73.73 (https://dejure.org/1973,126)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1973 - VI C 73.73 (https://dejure.org/1973,126)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1973 - VI C 73.73 (https://dejure.org/1973,126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erneutes Aufgreifen eines "bestandskräftigen" Verwaltungsaktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 120
  • DÖV 1974, 171
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.11.1961 - III C 137.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1973 - VI C 73.73
    Dieser gesetzlich an sich nicht vorgesehene Zusatz (der hier durch oben wiedergegebene einschlägige Bemerkungen in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils bereits vorgezeichnet ist) rechtfertigt sich aus ähnlichen Erwägungen, wie die in der Praxis des Bundesverwaltungsgerichts übliche deklaratorische Unwirksamkeitserklärung hinsichtlich vorinstanzlicher Entscheidungen bei Hauptsachenerledigung (vgl. BVerwGE 13, 174).
  • BVerwG, 08.08.1958 - VII C 44.58
    Auszug aus BVerwG, 24.10.1973 - VI C 73.73
    Mit der zunächst den unabhängigen Prüfungsgremien anvertrauten Entscheidung, ob ein Wehrpflichtiger berechtigt ist, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, wird darüber befunden, ob der Wehrpflichtige für den Wehrdienst zur Verfügung steht; der Sache nach handelt es sich also um eine Musterungsentscheidung (vgl. § 16 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes, jetzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2277) - WPflG - und BVerwGE 7, 209 [212]).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage -

    Solange aber die dem gerichtlichen Urteil eigenen Wirkungen rechtlich möglich und auch nur mit Hilfe des Gerichts, eben durch richterliche Entscheidung, erreichbar sind, kann ein objektives Interesse am Ergehen dieser Entscheidung grundsätzlich nicht verneint werden (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 73.73 - BVerwGE MM, 120 ).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78

    Begriff der "nicht mehr anfechtbaren Entscheidung" im Sinne des

    Damit habe die Beklagte zugleich zum Ausdruck bringen wollen, sie betrachte die ablehnenden Bescheide der Prüfungsgremien im Sinne des Art. 3 § 2 Nr. 2 WPflÄndG als nicht ergangen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 73.73 -).

    Dieser Auffassung kann auch nicht das vom Verwaltungsgericht angeführte Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 73.73 - (BVerwGE 44, 120) entgegengehalten werden.

    In der Begründung dieser Entscheidung - vgl. BVerwGE 44, 120 (122 ff.) [BVerwG 24.10.1973 - VI C 73/73] wird zwar ausgeführt, "daß die Beklagte, als sie den Rechtsstreit im Hinblick auf die Ausmusterung des Klägers für erledigt erklärte, damit zugleich zum Ausdruck bringen wollte, sie werde aus der Ablehnung des Klägers im Prüfungsverfahren keine diesen belastende Konsequenzen mehr ziehen, ihn insbesondere nicht als einen rechtskräftig (muß heißen: bestandskräftig) abgelehnten Kriegsdienstverweigerer behandeln".

  • BVerwG, 14.02.1975 - VI C 27.73

    Bestandskraft von Ablehnungsbescheiden - Voraussetzungen für eine

    Begründet ist das Begehren, wenn im Wehrpflichtigen tatsächlich, eine entsprechende Wandlung vor sich gegangen ist (Beschluß vom 14. Februar 1973 - BVerwG VI B 15.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 46]; BVerwGE 44, 120 [123, 124]; Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 78.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 61]).

    Denkbar ist auch, daß bei dem Betroffenen nachträglich eine Vertiefung oder Verfestigung der schon zur Zeit der bestandskräftigen ablehnenden Prüfungsbescheide, in ihm angelegten inneren Haltung eingetreten ist (vgl. auch hierzu BVerwGE 44, 120 [123, 124] und Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 78.73 - [Buchholz, a.a.O.]).

    Das Verwaltungsgericht hat verkannt, daß die Bestandskraft früherer ablehnender Bescheide eine erneute Sachprüfung auf Grund des Vortrags einer vertieften inneren Einstellung, einer Verfestigung und Weiterentwicklung der ursprünglichen Haltung nicht hindert und daß der Wehrpflichtige als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist, wenn seine Entscheidung nunmehr nachweisbar eine Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG geworden ist (so schon die angeführten Urteile BVerwGE 44, 120 [123, 124] und vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 78.73 - [Buchholz, a.a.O.]).

  • BVerwG, 16.07.1986 - 6 C 106.83

    Ausmusterung eines Kriegsdienstverweigerers wegen Untauglichkeit

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht für den hier gegebenen Fall der Ausmusterung als "dauernd untauglich" (jetzt nach § 9 Nr. 1 WPflG als "nicht wehrdienstfähig") bereits mit Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 73.73 - (BVerwGE 44, 120) mit näherer Begründung entschieden; an dieser Rechtsprechung hält der Senat auch nach erneuter Prüfung unter Berücksichtigung der vom Verwaltungsgericht dagegen vorgebrachten Kritik fest.

    Er hält es indessen wie bei einschlägigen früheren Entscheidungen für zweckmäßig, durch einen "Maßgabe"-Zusatz im Urteilstenor auszusprechen, daß die Bescheide des Prüfungsausschusses und der Prüfungskammer unwirksam sind (vgl. schon Urteil vom 24. Oktober 1973, a.a.O.).

    Einer solchen - unbedingten - Erledigungserklärung des Klägers hätten die ablehnenden Bescheide der Prüfungsgremien der Beklagten nicht entgegengestanden, nachdem die Beklagte unter ausdrücklichem Hinweis auf die angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das ein "verständliches Interesse des Klägers auf Verdeutlichung der Rechtslage hinsichtlich der entfallenen rechtlichen Wirkungen der ablehnenden Bescheide der Prüfungsgremien" anerkannt hat (Urteil vom 12. Juni 1985 - BVerwG 6 C 79.83 - vgl. auch schon Urteil vom 24. Oktober 1973, a.a.O.), sowohl schriftsätzlich als auch zu Protokoll des Verwaltungsgerichts erklärt hatte, gegenüber einem etwaigen späteren Anerkennungsbegehren das Klägers sich nicht auf die Bestandskraft der - weil gegenstandslos gewordenen - ablehnenden Bescheide der Prüfungsgremien berufen zu wollen.

  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 86.78

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erledigung eines Rechtsstreits in der

    Damit habe die Beklagte zugleich zum Ausdruck bringen wollen, sie betrachte die Ablehnung des Anerkennungsantrags durch die Prüfungskammer im Sinne des Art. 3 § 2 Nr. 2 WPflÄndG als nicht ergangen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 73.73 -).

    Dieser Auffassung kann auch nicht das vom Verwaltungsgericht angeführte Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 72.73 - (BVerwGE 44, 120) entgegengehalten werden.

    In der Begründung dieser Entscheidung - vgl. BVerwGE 44, 120 (122 ff.) [BVerwG 24.10.1973 - VI C 73/73] - wird zwar ausgeführt, "daß die Beklagte, als sie den Rechtsstreit im Hinblick auf die Ausmusterung des Klägers für erledigt erklärte, damit zugleich zum Ausdruck bringen wollte, sie werde aus der Ablehnung des Klägers im Prüfungsverfahren keine diesen belastende Konsequenzen mehr ziehen, ihn insbesondere nicht als einen rechtskräftig (muß heißen: bestandskräftig) abgelehnten Kriegsdienstverweigerer behandeln".

  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 5.85

    Kriegsdienstverweigerung - Sanitätsoffizier - Rechtsschutzbedürfnis

    Darüber hinaus erscheint es angebracht, im Urteilstenor auszusprechen, daß die Bescheide des Prüfungsausschusses und der Prüfungskammer unwirksam sind (vgl. BVerwGE 44, 120 ; 61, 246 ).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 105.78

    Fortsetzung eingestellter Verfahren nach Nichtigkerklärung der

    Dieser Auffassung kann auch nicht das vom Verwaltungsgericht Oldenburg in dem Parallelverfahren BVerwG 6 C 88.78 angeführte Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 73.73 - (BVerwGE 44, 120) entgegengehalten werden.

    In der Begründung dieser Entscheidung - vgl. BVerwGE 44, 120 (122 ff.) [BVerwG 24.10.1973 - VI C 73/73] - wird zwar ausgeführt, "daß die Beklagte, als sie den Rechtsstreit im Hinblick auf die Ausmusterung des Klägers für erledigt erklärte, damit zugleich zum Ausdruck bringen wollte, sie werde aus der Ablehnung des Klägers im Prüfungsverfahren keine diesen belastende Konsequenzen mehr ziehen, ihn insbesondere nicht als einen rechtskräftig (muß heißen: bestandskräftig) abgelehnten Kriegsdienstverweigerer behandeln".

  • BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 56.75

    Rechtlich geschütztes Interesse an der Durchführung des

    Obwohl diese Bestimmung ausdrücklich nur das Verfahren vor dem Prüfungsausschuß und gemäß § 33 Abs. 4 Satz 2 WPlfG auch jenes vor der Prüfungskammer betrifft, formt sie einen allgemeinen prozessualen Grundsatz aus (vgl. BVerwGE 44, 120 [121]).

    Unnötig ist die Durchführung eines Kriegsdienstverweigerungsverfahrens aber grundsätzlich nur dann, wenn sich ein Wehrpflichtiger auf eine andere dauernde, allenfalls auf eine als dauernd voraussehbare Wehrdienstausnahme als eine Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG berufen kann, also z.B. auf seine zur Ausmusterung führend dauernde Wehrdienstunfähigkeit (BVerwGE 44, 120 [121]).

  • BVerwG, 14.02.1975 - VI C 20.74

    Schutzwürdiges Interesse an einer Sachentscheidung in einem Rechtsstreit um die

    Sie formt jedoch einen allgemeinen prozessualen Grundsatz aus (vgl. dazu BVerwGE 44, 120 [121]).

    So hat, wer nach § 9 Nr. 1 WPflG als "dauernd untauglich" ausgemustert ist und bereits deshalb nicht für den Wehrdienst zur Verfügung steht, kein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung, daß er (auch) deshalb nicht einberufen werden könne, weil er aus Gewissensgründen zur Kriegsdienstverweigerung berechtigt sei (BVerwGE 44, 120 [121]).

  • BVerwG, 06.01.1977 - 8 C 25.75

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - Antrag auf Zurückstellung vom

    Zu dieser Vorschrift hat der für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständige VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere im Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 20.74 - (Buchholz 44 § 26 WPflG Nr. 15) (vgl. auch Urteile vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 56.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 20] und vom 3. August 1976 - BVerwG VI C 26.76 -) im einzelnen dargelegt, daß sie, obwohl ausdrücklich nur das Verfahren vor dem Prüfungsausschuß und nach § 33 Abs. 4 Satz 2 WPflG auch jenes vor der Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer betreffend, einen allgemeinen prozessualen Grundsatz ausforme (vgl. BVerwGE 44, 120).

    Unnötig sei die Durchführung eines Kriegsdienstverweigerungsverfahrens aber grundsätzlich nur dann, wenn sich ein Wehrpflichtiger auf eine andere dauernde, allenfalls auf eine als dauernd voraussehbare Wehrdienstausnahme als eine Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG, C 25 WPflG berufen könne, also z.B. auf dauernde Wehrdienstunfähigkeit (BVerwGE 44, 120).

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 79.83

    Wehrdienst - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung - Katastrophenschutzdienst

  • BVerwG, 05.03.1986 - 6 C 94.84

    Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 55.83

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag von freiwilligen Sanitätsoffizieren auf

  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 82.84

    Sanitätsdienst als Kriegsdienst mit der Waffe - Kriegsdienstverweigerung aus

  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 93.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

  • BVerwG, 03.08.1976 - 6 C 26.76

    Bindung einer offensichtlich rechtswidrigen Zulassung der Revision - Zulassung

  • BVerwG, 20.02.1986 - 6 C 76.84

    Anspruch auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (Grundrecht) -

  • BVerwG, 24.01.1978 - 6 CB 19.77

    Zweitantrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Aussetzung eines

  • BVerwG, 07.09.1982 - 6 C 61.81

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Isolierte Anfechtung - Entscheidungsspielraum

  • BVerwG, 20.06.1977 - 6 CB 19.77

    Begründung einer Abweichungsrüge - Teilbarkeit des Gewissens

  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 96.74

    Voraussetzung für eine Gewissensentscheidung - Anerkennung als

  • BVerwG, 08.12.1975 - 6 B 82.75

    Revisionszulassung in Kriegsdienstverweigerungssachen aufgrund von

  • BVerwG, 07.05.1975 - VI CB 76.74

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 12.07.1985 - 6 C 72.83

    Kostenverteilung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache -

  • BVerwG, 10.12.1980 - 6 CB 103.80
  • BVerwG, 28.11.2011 - 6 B 42.11
  • BVerwG, 26.04.1976 - 6 C 101.75

    Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache

  • BVerwG, 30.03.1976 - 6 B 7.76
  • BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 43.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Köln, 14.02.2002 - 15 K 6901/99
  • VG Berlin, 01.12.1994 - 29 A 9.93

    Anspruch auf eine Grundstücksverkehrsgenehmigung ; Vorliegen eines

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